Rechtsprechung
   LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11671
LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11 (https://dejure.org/2011,11671)
LG Kleve, Entscheidung vom 12.10.2011 - 181 StVK 214/11 (https://dejure.org/2011,11671)
LG Kleve, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 181 StVK 214/11 (https://dejure.org/2011,11671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung, Erforderlichkeit der Maßregel nach Vollverbüßung, Verfassungswidrigkeit des § 66 StGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 67c, StGB § 66
    Sicherungsverwahrung, Erforderlichkeit der Maßregel nach Vollverbüßung, Verfassungswidrigkeit des § 66 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auch bei Vorliegen einer 34-jährigen Freiheitsentziehung kann der Vollzug der Sicherungsvewahrung angesichts der Schwere der begangenen und drohenden Taten verhältnismäßig sein; Zulässigkeit einer Sicherungsverwahrung bei drohender schwerer räuberischer Erpressung mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62; StGB § 66; StGB § 67c
    Auch bei Vorliegen einer 34-jährigen Freiheitsentziehung kann der Vollzug der Sicherungsvewahrung angesichts der Schwere der begangenen und drohenden Taten verhältnismäßig sein; Zulässigkeit einer Sicherungsverwahrung bei drohender schwerer räuberischer Erpressung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11
    "Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) sind u.a. die hier anzuwendenden Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung als mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt worden.
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11 (allerdings zur erstmaligen Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66 StGB und nicht zu § 67c StGB, bei dem aber bis zur Gewährleistung des "Abstandgebots" vergleichbare Beschränkungen gelten müssen) dazu ausgeführt:.
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11
    Die hier drohenden schweren räuberischen Erpressungen sind wegen der dafür angedrohten hohen Mindeststrafe und den für die Tatopfer damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als ausreichend "schwere Gewaltstraftaten" im vorstehenden Sinne anzusehen (BGH, Beschluss vom 04.08.2011 - 3 StR 235/11).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

    Auszug aus LG Kleve, 12.10.2011 - 181 StVK 214/11
    Der Senat versteht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte 'strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung' dahin, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11) - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht